Bildungsanbieter als gleichwertige Partner in der Verbundspartnerschaft

- Chancengleichheit und soziale Integration -
- Förderung von Praxisnähe und -innovation -
- Mitgestaltung der Berufsbildung -


Beispiel

Staatliche Unterstützung
Markus Fahrni, Wirtschaftsinformatiker mit eidg. Fachausweis, strebt nach einigen Jahren Berufserfahrung eine Führungsfunktion an. Er sucht nach einer adäquaten Weiterbildung, die vor allem die anstehenden Herausforderungen in seinem Tätigkeitsgebiet im Bereich Digitalisierung unterstützt.

Ein für ihn optimales Angebot in der höheren Berufsbildung wäre ein HF-Bildungsgang, der ihm ermöglicht sowohl breite Fachkompetenzen wie auch Führungskompetenzen anzueignen. Nachdem er sich intensiv mit den möglichen Weiterbildungen bei mehreren Anbietern auseinandergesetzt hat, stellt er fest, dass die heute anerkannten Angebote sein Bedürfnis nicht abdecken können.

OdA nutzen ihre Position als Verbundpartner und verhindern die arbeitsmarktnahe Weiterentwicklung von HF-Bildungsgängen durch Bildungsanbieter, um verbandseigene Angebote vor unliebsamer neuer Konkurrenz zu schützen.
Markus Fahrni versucht über Weiterbildungsangebote der Fachhochschulen (CAS, DAS, MAS) die entsprechende Qualifikation zu erwerben.


Ausgangslage

Die Bildungsanbieter der Berufsbildung (Höhere Fachschulen, Berufsfachschulen, Anbieter von vorbereitenden Kursen usw.) und ihre Lernenden und Studierenden sind heute vom politischen Prozess praktisch ausgeschlossen. Damit besteht die Gefahr, dass realitäts- und praxisferne Berufsbildungspolitik betrieben wird, die den Interessen von Verwaltung und Verbänden, nicht aber den berechtigten Anliegen der Direktbetroffenen folgt.

Um Praxisnähe, bestmögliche Qualität und Innovationskraft im Rahmen der Berufsbildung sicherzustellen, ist die gleichberechtigte Stimme der Bildungsanbieter in der Verbundpartnerschaft unverzichtbar - im Interesse eines nachhaltig erfolgreichen Wirtschafts- und Bildungsstandorts Schweiz. Es sind nämlich die Bildungsanbieter, die sich der permanenten Herausforderung stellen, die Bedürfnisse von Arbeitsmarkt und Bildungsteilnehmenden in Einklang zu bringen.

Nur über die gleichrangige Integration der Bildungsanbieter kann gewährleistet werden, dass die tatsächliche schulische Alltagserfahrung von Schulleitungen/Lehrpersonen/Dozierenden und ihren Lernenden/Studierenden im politischen Geschehen eine professionelle, kraftvolle Stimme erhält.


Standpunkte

Mitwirkung Berufsbildungsstrategie 2030
Die Berufsbildungsstrategie 2030 wird ohne Einbezug der Bildungsanbieter erstellt.
Standpunkt edu-suisse: Das Schweizer Erfolgsmodell basiert auf der Idee, Betroffene zu Beteiligten zu machen. Davon kann nicht ausgerechnet in der Berufsbildung, die für die Wirtschaft und Gesellschaft von grösster Bedeutung ist, ohne Not und erkennbaren Grund abgewichen werden. Die Weichen der Berufsbildungspolitik können nicht ohne Einbezug der darauf fahrenden Züge (Schulen) und Berücksichtigung der Bedürfnisse ihrer Passagiere (Lernende/Studierende) gestellt werden.

Integration der Bildungsanbieter
OdAs verfolgen mit ihrer Bildungsstrategie teilweise ein anderes Interesse, um eigene bestehende Weiterbildungsstrukturen nicht zu konkurrenzieren.
Standpunkt edu-suisse: Zentrales Ziel aller Bemühungen in der Bildungspolitik muss ihr gesellschaftlicher und insbesondere volkswirtschaftlicher Nutzen sein. Gerade die Bildungsangebote der höheren Berufsbildung müssen sich direkt an den Bedürfnissen von Gewerbe und Wirtschaft orientieren. Hier sind Innovation, Flexibilität und Praxisnähe gefordert. Darum ist es wichtig, die Bildungsanbieter in der Verbundpartnerschaft gleichberechtigt zu integrieren.


Forderungen

Das duale Bildungssystem der Schweiz ist weltweit einzigartig und die Basis für den starken Wirtschaftsstandort Schweiz. Das gilt es zu erhalten. Dual bedeutet die Verflechtung von betrieblichem und schulischem Lernen. Dies ist dann gewährleistet, wenn die entsprechenden Bildungsanbieter in den politischen Prozessen direkte Mitsprachemöglichkeiten haben.

edu-suisse fordert die Anpassung von BBG Art. 1 wie folgt:

BBG Art. 1 - Ist/Soll:

1 Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen, Bildungsanbietern und Organisationen der Arbeitswelt (Sozialpartner, Berufsverbände, andere zuständige Organisationen und andere Leistungserbringer der Berufsbildung). Sie streben ein genügendes Angebot im Bereich der Berufsbildung, insbesondere in zukunftsfähigen Berufsfeldern an.
2 Die Massnahmen des Bundes zielen darauf ab, die Initiative der Kantone und der Organisationen der Arbeitswelt so weit als möglich mit finanziellen und anderen Mitteln zu fördern.
3 Zur Verwirklichung der Ziele dieses Gesetzes:
a. arbeiten Bund, Kantone, Bildungsanbieter und die Organisationen der Arbeitswelt zusammen;
b. arbeiten die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt auch je unter sich zusammen.

Chancengleichheit und soziale Integration
Die Berufsbildung ist ein Garant für berufliche Sicherheit und lebenslanges Lernen. Schulen ermöglichen Jugendlichen und Erwachsenen jeglichen Alters den Abschluss anerkannter Bildungsgänge. Bildungsanbieter sind damit Katalysatoren von Chancengleichheit und sozialer Integration, auf deren Kompetenz und Erfahrungsschatz im politischen Prozess nicht verzichtet werden kann.

Förderung von Praxisnähe und -innovation
Bildungsanbieter stehen in direktem Kontakt zu Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und können so deren Bedürfnisse rascher und zielführender in der Ausbildung umsetzen. Trends und Entwicklungen in der Wirtschaft erkennen sie früh und können vorausschauend handeln.
Die Praxisnähe bringt enorme Vorteile. Nicht nur Studierende, sondern auch die Betriebe profitieren von praxisorientierten Bildungsgängen, die lokal und branchenspezifisch ausgerichtet sind.

Mitgestaltung der Berufsbildung
Die Schulen haben im Bildungsalltag eine tragende Rolle. Sie bemühen sich, die Bedürfnisse von Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Kantonen, aber auch Studierenden in Einklang zu bringen. Trotzdem ist bisher der Einfluss der Schulen sehr gering. Dies soll korrigiert werden.