Subventionierung von Weiterbildung

- Öffentliche Gelder sinnvoll einsetzen -
- Förderung von Bildungsvielfalt und -innovation -
- Öffentliche Ausschreibung -


Beispiel

Staatliche Unterstützung
Petra Rieser, gelernte Malerin, hat die Möglichkeit bei ihrem Arbeitgeber zusätzlich Tätigkeiten in der Administration zu übernehmen, wenn sie ihre Qualifikationen in der Administration erweitert. Sie entscheidet sich zum Einstieg ihre Kompetenzen im Rahmen eines Bürofachdiploms auszubauen und sucht nach dem für sie optimalen Bildungsangebot. Auf dem Weg zwischen Arbeits- und Wohnort liegt eine Schule, die einen Lehrgang anbietet, der zeitlich für sie optimal wäre. Sie stellt bei ihrer Recherche fest, dass dieses Angebot um fast 50 % teurer ist, als bei anderen Bildungsanbietern. Dieses Angebot scheint staatlich nicht unterstützt zu werden. Da die anderen Angebote für sie zeitlich und örtlich nicht zu realisieren sind und sie die finanziellen Mittel für den gewünschten Kurs nicht aufbringen kann, muss sie auf die Weiterbildung und damit die Chance auf das ersehnte Jobangebot aufgeben.


Ausganslage

Art. 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sieht vor, dass die Massnahmen des Gesetzes gegenüber privaten Anbietern auf dem Bildungsmarkt zu keinen ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen führen dürfen. In der Umsetzung des BBG auf kantonaler Ebene passiert aber oft genau das. Mit oder ohne Verknüpfung an eine Finanzierung der Grundbildung werden kantonale Beiträge für Angebote der berufsorientierten Weiterbildung entrichtet. Diese von der Öffentlichkeit finanzierten Quersubventionierungen und Preisreduktionen bzw. Ertragszuschüsse schaffen unberechtigte Wettbewerbsvorteile für staatlich handverlesene Anbieter. Andere, oft private Anbieter und deren Angebote werden damit vom Markt verdrängt.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Aufträge oft direkt vergeben werden und auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet wird. Dabei wäre im Einzelfall zu prüfen, ob vom Betrag oder den Voraussetzungen her tatsächlich für die Verwaltung die Möglichkeit besteht, auf ein ordentliches Ausschreibeverfahren zu verzichten. So zustande gekommene Leistungsvereinbarungen werden häufig vom Öffentlichkeitsprinzip ausgeschlossen und sind für Dritte nicht einsehbar. Dies schadet der Transparenz.

Aus gesellschafts- und bildungspolitischer Sicht wirft die «freihändige» Subventionierung von berufsorientierter Weiterbildung noch ein weiteres Problem auf. Es ist keineswegs sichergestellt, dass der Bildungsfranken konsequent für Angebote im übergeordneten öffentlichen Interesse ausgegeben wird. Angesichts generell angespannter öffentlicher Finanzen und wachsendem Finanzierungsbedarf auf anderen Bildungsstufen ist dies nicht zu verantworten.


Standpunkte

Unrealistische Lektionenpreise
Wettbewerbsverzerrungen, unklare Finanzflüsse und Quersubventionierungen führen zu völlig unrealistischen Lektionenpreisen:

  • Mitarbeiterführung: Lektionenpreis = CHF 14.00

  • Körpersprache: Lektionenpreis = CHF 12.20

  • Bürofachdiplom: Lektionenpreis = CHF 14.70

Nicht subventionierte Lektionenpreise lägen um mindestens das Doppelte höher.
Standpunkt edu-suisse: Wenn die öffentliche Hand (Bund und Kantone) Weiterbildung finanzieren, müssen klare, restriktive und nachvollziehbare Kriterien gelten. Wettbewerbsverzerrungen, die zur Reduktion von Angebotsvielfalt, Qualität und Innovation führen, sind zu beseitigen. Rechtmässigkeit und Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und beim Abschluss damit zusammenhängender Verträge sind sicherzustellen.


Forderungen

Öffentliche Gelder sinnvoll einsetzen
Der Einsatz von Steuergeldern lässt sich nur rechtfertigen, wenn Bildungsangebote gefördert werden, die einen gesellschaftlichen Nutzen stiften. Direkt- und quersubventionierte Freizeit- und Hobby-Kurse gehören nicht dazu.

Förderung von Bildungsvielfalt und -innovation
Wenn echte Marktchancen vorhanden sind, schafft dies Angebote und weckt den unternehmerischen Erfindergeist. Innovationen im Bildungsbereich stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Die dazu nötigen Anreize sind nur dann gegeben, wenn der Staat nicht durch sein eigenes oder von ihm einseitig gefördertes Angebot andere Anbieter/-innen abschreckt oder aus dem Markt drängt.

Öffentliche Ausschreibung
Transparente Ausschreibe- und Vergabeverfahren sorgen für Bildungsvielfalt und für sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern.