Subjektorientierte Finanzierung von Vorbereitungskursen auf eidg. Prüfungen

- Bildungsfranken zugunsten der Auszubildenden einsetzen -
- Haushälterische Verwendung von Steuergeldern -
- Angebotstransparenz und Wahlfreiheit -
- Attraktive Rahmenbedingungen -


Beispiel

Förderbetrag bei Wohnortwechsel
Bruno Meier möchte ab kommenden Semesterstart einen Vorbereitungskurs zum eidg. Fachausweis Führungsfachmann absolvieren.
Die angestrebte Weiterbildung führt er modular bei seinem gewählten Bildungsinstitut durch. Aufgrund eines Arbeitgeberwechsels wechselt mitten in der Ausbildung auch der Wohnort. Er kann seine Ausbildung an einem anderen Bildungsinstitut in der Nähe fortsetzen. Er fragt sich: Welchen Einfluss hat dieser Wechsel auf den Förderbetrag der Weiterbildung, den ich mit meiner Anmeldung zur eidg. Prüfung beantrage?


Ausgangslage

Seit 2018 wird die Finanzierung von Vorbereitungskursen auf eidg. Berufs- und Höhere Fachprüfungen nicht mehr auf deren Anbieter/-innen (objektorientiert), sondern direkt auf die Nachfragenden (subjektorientiert) ausgerichtet. Mit diesem Finanzierungswechsel werden Weiterbildungsbedürfnisse der Menschen und ihrer Arbeitgebenden ins Zentrum gerückt. Damit wird die Attraktivität der Höheren Berufsbildung gesteigert. Es muss sichergestellt werden, dass die Umsetzung des neuen Finanzierungsmechanismus die Angebotsvielfalt fördert und die finanzielle Besserstellung der Absolvierenden garantiert. Sodann ist sicherzustellen, dass die Subventionierung der Kurse unkompliziert abgewickelt wird.


Standpunkte

Meldung Vorbereitungskurse
Handling der Meldung von Vorbereitungskursen für Bildungsanbieter.
Standpunkt edu-suisse: Verzicht auf staatliche Angebotsvorschriften und unnötige Bildungsbürokratie. Einfache und transparente Handhabung der Abrechnung für Studierende sowie der Meldung von Angeboten für Bildungsanbieter.

Rahmenbedingungen Vorbereitungskurse
Reglementierungen der Vorbereitungskurse gefährden die Arbeitsmarktnähe der eidg. Prüfungen.
Standpunkt edu-suisse: Gleiche Rahmenbedingungen für alle Anbieter von Vorbereitungskursen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene.


Forderungen

Bildungsfranken zugunsten der Auszubildenden einsetzen
edu-suisse befürwortet, die Beiträge nach Absolvierung der eidg. Prüfung auszurichten und Teilbeträge auf Antrag restriktiv zu gewähren.
Die Beiträge sollen vollumfänglich den Absolvierenden zugutekommen. Für das Auszahlungsprozedere darf kein neuer Verwaltungsapparat geschaffen werden.

Haushälterische Verwendung von Steuergeldern
Die Ermittlung des effektiv anzuwendenden Beitragssatzes hat auf einer transparenten und wirtschaftlichen Ermittlung der anrechenbaren Kursgebühren zu basieren. Fehlanreize (z.B. ungewollte Zurückdrängung des privaten finanziellen Engagements Absolvierender und ihrer Arbeitgebenden, Beeinflussung anrechenbarer Kursgebühren seitens der Bildungsanbieter) können so vermieden werden.

Angebotstransparenz und Wahlfreiheit
Staatliche Angebotsregulierungen verzerren den Wettbewerb. Solche Massnahmen verursachen unnötigen administrativen Aufwand. Sie verhindern die Transparenz im Bildungssystem und bevormunden die Absolvierenden bei der Wahl des gewünschten Bildungsanbieters.

Attraktive Rahmenbedingungen
Es ist sicherzustellen, dass zusätzliche kantonale Unterstützungen - die weiterhin möglich bleiben und zum Einsatz kommen werden - keine wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen haben. Gleich lange Spiesse für alle garantieren dagegen ein Maximum an Angebotsvielfalt.